1. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vermieterin
1. Vertrag mit der Vermieterin
Einzige Leistung Zimmervermietung.
Die Vermieterin überlässt gegen Entgelt Räumlichkeiten an die selbständige Dame im Rahmen eines Mietvertrages.
Die Mieterinnen unterliegen der Melde-, Steuer- und Kondompflicht.
Bei Mietbeginn werden die Mieterinnen ausdrücklich und ausführlich darauf hingewiesen.
Die gegenüber dem Gast zu erbringende konkrete Leistung durch die Dame ist nicht Bestandteil des Mietvertrages mit der Vermieterin. Die Ausgestaltung der sexuellen Dienstleistungen (erotische Massagen) wird ausschließlich zwischen der Dame und dem Gast in eigener Verantwortung festgelegt.
2. Bildliche und textliche Darstellung der Leistungen der Damen durch die Vermieterin
Die Damen sind als selbständige Unternehmerinnen tätig und entscheiden selbst über ihre Anwesenheit, schalten auch ihre Werbung selbst auf eigene Rechnung und entscheiden eigenständig ob sie ihre Webseiten verlinken wollen.
Die Vermieterin übernimmt keine inhaltliche Gewähr für diese Angaben und Vorlagen.
3. Zahlung
Für die Zimmerüberlassung wird kein gesondertes Entgelt an den Gast berechnet. Die jeweiligen Leistungen werden zwischen dem Gast und der Dame direkt abgerechnet.
4. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Nürnberg.